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Teil 5 : Organisatorische Maßnahmen und Sicherheitsrelevantes Verhalten

Außer den technischen Sicherungsmaßnahmen die in den Teilen 2 bis 4 dieser Serie angesprochen wurden, tragen auch die folgenden organisatorischen Maßnahmen dazu bei, dem Wohnungseinbruch vorbeugend zu begegnen. 

1. Nachbarschaftshilfe 

Hier heißt das Motto "Gute Nachbarschaft miteinander und Schutz untereinander". Straftaten geschehen nicht überall. Bestimmte Voraussetzungen begünstigen oder erschweren die Tatausführung. Anonymität und fehlende soziale Kontrolle sind wesentliche Faktoren die Kriminalität begünstigen. So vertraut z.B. der Einbrecher, dass sich niemand darum kümmert, was auf dem Nachbargrundstück oder vor der Nachbartür vorgeht. Folgende Empfehlungen sollten sich auch ohne größeren Aufwand umsetzen lassen: 

- Bewusst auf verdächtige Situationen in der Nachbarschaft achten, z. B. wenn

- Fremde auf dem Nachbargrundstück umherstreifen oder im Haus an mehreren Wohnungen läuten, 

- Unbekannte scheinbar grundlos auf der Straße, im Hausflur oder im geparkten Auto warten, 

- fremde Autos mehrmals durchs Wohngebiet fahren, 

- Glas klirrt, Holz bricht, gehämmert oder gebohrt wird. 

Bei solchen verdächtigen Wahrnehmungen sofort die Polizei alarmieren- Notruf 110. Lieber einmal mehr, als zuwenig. Stellt sich heraus, dass ein Einschreiten nicht nötig ist oder keine Straftat vorliegt, bleibt Ihr Anruf der Notrufnummer 110 folgenlos ! Nur böswilliger und vorsätzlicher Missbrauch der Notrufnummer ist strafbar. Übrigens: Der Notruf ( 110 ) ist von jedem Münz- oder Kartentelefon kostenlos

- ohne Münzen oder Telefonkarte möglich 

- beim Handy auch ohne Karte. 

- Fremde im Haus oder auf dem Nachbargrundstück ansprechen, nach dem Anlass ihrer Anwesenheit  fragen.

- Keine Auskunft über Abwesenheit der Nachbarn ( Urlaub, Reise usw. ) an Unbekannte geben. 

- Den Hauseingang auch tagsüber geschlossen halten; vor dem Drücken des Türöffners prüfen, wer ins Haus  will. Kellertüren stets verschließen. 

- Die Wohnung länger abwesender Nachbarn betreuen, d.h. bewohnt erscheinen lassen ( z.B. Briefkasten leeren, Rollläden, Vorhänge, Beleuchtung unregelmäßig betätigen, Mülltonen herausstellen ). 

2. Zusatzmaßnahmen

- Leitern und andere "Aufstiegshilfen" wegschließen. 

- Helle Außenlampen ( Halogen, mind. 500 W ) 

- eventuell mit Bewegungsmeldern

- sowie die Entfernung von Sichtbarrieren, z.B. Sträuchern, wirken abschreckend auf Einbrecher. 

- Keine Anschriftangaben in Zeitungsanzeigen bei Hochzeitsfeiern, ähnlichen Anlässen oder in Todesfällen ( Ganoven nutzen diese ungewollte Information über Abwesenheit der Bewohner ). 

- Auch gegenüber Bekannten oder Freunden sollte nicht die Äußerung gemacht werden, dass man kostbare Antiquitäten, Schmuck oder "echte Teppiche" in der Wohnung hat. Wertvolle Gegenstände sollten auch nicht am Fenster stehen. 

- Schmuck, Münzen u. ä. sollten nur in einem stabilen Wertbehältnis ( Tresor ) oder beim Geldinstitut im Schließfach verwahrt werden. 

- Wertvolle Gegenstände sollten Sie vorsichtshalber fotografieren und kennzeichnen, z. B. durch FEIN, die selbsterklärende Eigentums-Identifizierungs-Nummer, die Sie von den ( Kriminal- )Polizeilichen Beratungsstellen erfahren können. Wertsachenliste und Fotos an einem anderen Ort - am besten Banksafe - sicher deponieren. 

Zum Schluss möchten wir Ihnen noch wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten in Gefahrensituationen geben. 

Einbrecher wollen unerkannt bleiben. Sie vermeiden grundsätzlich jede Konfrontation. Wer dennoch Einbrechern begegnet, sollte sich ihnen keinesfalls entgegenstellen. Meiden Sie jeglichen Körperkontakt mit dem Einbrecher, geben Sie ihm lieber die Möglichkeit zu entkommen. Zwar ist - unter bestimmten Voraussetzungen - eine Festnahme durch Jedermann rechtlich abgesichert, jedoch gilt: Bei drohender Festnahme wehren sich Einbrecher häufig mit allen Mitteln; denn sie wollen nicht gestellt werden. Spielen Sie also nicht den Helden. Benachrichtigen Sie stattdessen sofort die Polizei, wenn Sie glauben, dass jemand im Haus ist ( Notruf 110 )! Sie sollten auch alle Merkmale des Täters, die Sie sich merken konnten ( einschließlich Fluchtfahrzeug ), schriftlich festhalten und der Polizei mitteilen. Auch bei Einbruchversuchen sollte Sie die Polizei verständigen. 

Und denken Sie bitte immer daran, dass wir ( Bürger und Polizei ) nur gemeinsam wirklich erfolgreich sein können. Dies gilt in besonderem Maß für den Bereich Einbruchschutz. 

Noch Fragen ? Gerne stehen Ihnen die Berater der ( Kriminal- ) Polizeilichen Beratungsstellen zur Verfügung. Diese erreichen sie in Offenbach, Am Wilhelmsplatz 19, Tel. 069/8098- 1230 bzw. in Hanau, Am Freiheitsplatz 4, Tel 06181/100-233. 

Karl-Heinz Thiem, Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle

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