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Teil 4 : Alarmanlagen und Videoüberwachung 

In den vorhergehenden Folgen wurde deutlich, dass in erster Linie sinnvoll aufeinander abgestimmte mechanische Sicherungen Einbruchschutz bringen. Die elektronische Absicherung ( Überfall-Einbruchmeldeanlagen, Video ( CCTV )-Überwachungsanlagen sowie Brandmeldeanlagen ) ist eine sinnvolle, ergänzende Maßnahme zum mechanischen Grundschutz z.B. wenn die örtliche Lage des Objektes oder Vorhandensein hoher Sachwerte dies erfordern. Auch kann das subjektiv empfundene Sicherheitsgefühl dadurch gestärkt werden. Eine Einbruchmeldeanlage ( EMA ) - allgemein auch als Alarmanlage bezeichnet - verhindert keinen Einbruch, sondern meldet ihn nur. Sie erhöht aber das Entdeckungsrisiko für Einbrecher und bietet dadurch zusätzlichen Schutz. Sie soll erkennen und melden, wenn jemand in den überwachten Bereich einzudringen versucht. Idealerweise bewirkt sie, dass der Täter durch den ausgelösten Alarm abgeschreckt wird und von seinem Vorhaben, in das Objekt einzubrechen, ablässt. Viele Einbrecher wagen sich erst gar nicht an ein Haus bzw. eine Wohnung heran, wenn ersichtlich ist, dass dieses Objekt mit einer Einbruchmeldeanlage versehen ist. Zu warnen ist hier jedoch vor dem Einsatz von sogenannten Attrappen, die lediglich das Vorhandensein einer EMA vortäuschen. Solche Täuschungsversuche werden von erfahrenen Ganoven rasch durchschaut. Einbruchmeldeanlagen werden entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in die VdS-Klassen A, B und C bzw. nach DIN in 2, 3 und 4 eingestuft. Für den Bereich privater Haushalte sind die VdS-Klassen A oder B bzw. DIN 2 oder 3 geeignet. Optional können EMA auch Überfälle melden. Hierzu wird die Anlage an geeigneten Stellen durch spezielle Überfallmelder ergänzt. Überwachungsarten einer EMA sind - die Außenhautüberwachung, - bei der Türen, Fenster und sonstige Gebäudeöffnungen auf Öffnen und gegebenenfalls Durchbruch überwacht werden, und - die Raumüberwachung, bei der vorwiegend jene Räume auf Bewegung überwacht werden, die Einbrecher mit großer Wahrscheinlichkeit betreten werden, oder - eine Kombination beider Überwachungsarten Alarmierungsarten einer EMA sind - der "laute" akustische und optische Alarm ( Sirene und Blinklicht am Objekt ) der Täter vertreiben und beispielweise Nachbarn aufmerksam machen soll, und - der "stille" für den Täter nicht wahrnehmbare Alarm ( auch Fernalarm genannt ), also die Alarmweiterleitung über eine Fernmeldeverbindung zu einer hilfeleistende Stelle oder - eine Kombination beider Alarmierungsarten. Zu beachten ist, dass durch Überfallmelder ausschließlich Fernalarm ( "stiller Alarm" ) ausgelöst werden darf. 

Besonderheiten von "Alarmanlagen" Im Normalfall sind die Komponenten von Einbruchmeldeanlagen untereinander verkabelt. Diese Leitungen können vom Errichter - auch im Wohnbereich - elegant "versteckt" werden. Neben den verdrahteten Einbruchmeldeanlagen werden am Markt auch unterschiedliche EMA angeboten, bei denen die Informationen zwischen den Komponenten per Funk ausgetauscht werden ( "Funkalarmanlagen" ). Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Qualität der Anlagen unter Umständen nicht den Erfordernissen entspricht und auch hier, wie bei allen Sicherungsanlagen, eine umfassende Information und Beratung erforderlich ist. Das häufig angebotene Konzept "Hinstellen und Einschalten" ohne vorherige Planung ist unseriös bzw. untauglich. Vor dem Einbau einer Funk-EMA sollte sichergestellt sein, dass die Anlage am jeweiligen Installationsort auch tatsächlich funktioniert. So muss z.B. die Intensität möglicher Störsignale überprüft werden und deren Beseitigung sichergestellt sein. 

Eine Einbruchmeldeanlage muss den technischen Mindeststandard haben, d. h. Einhaltung der Normen/Bestimmungen und Richtlinien. Diese Einhaltung ist mittels einer "Anlagenbeschreibung" z.B. VdS-Attest oder BHE-Installationsprotokoll bzw. gleichlautende Erklärungen nachzuweisen. Einbruchmeldeanlagen eignen sich nicht zum Selbstbau, sie erfüllen ihren Zweck nur bei fachgerechter Planung, Montage und Wartung. Mit der Ausführung der Montage sollten nur anerkannte Unternehmen beauftragt werden. Die ( Kriminal- )Polizeilichen Beratungsstellen führen Nachweise über Errichterunternehmen für elektronische Sicherungstechnik. 

Eine gute Überfall- und / oder Einbruchmeldeanlage arbeitet nahezu "falschalarmfrei". Die Verwendung von nicht geprüften Anlageteilen, unfachmännisch projektierte oder installierte Anlagen oder mangelnde Zwangsläufigkeit, können dem Image von Alarmanlagen enorm schaden. Durch häufigen Falschalarm verliert die EMA ihre "Glaubwürdigkeit"; in einem Ernstfall wird dann gar keine oder nicht mit der nötigen Dringlichkeit Hilfe geleistet oder herbeigerufen! Solche Anlagen verfehlen ihren Zweck und verursachen vermeidbaren Ärger und unnötige Kosten - in allen Bundesländern werden für Polizeieinsätze durch Falschalarm Gebühren erhoben. 

Video( CCTV )-Überwachungsanlagen sind eine wirksame Präventionsmaßnahme für viele Einsatzbereiche. Auf dem Vormarsch sind hochauflösende und lichtempfindliche Miniatur- Digital-Kameras mit einem für diesen Zweck ausgezeichneten Preis/Leistungsverhältnis. Videoüberwachungstechnik kann aber derzeit nur Ergänzung einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage sein. An die CCTV-Anlage ( Video-Anlage ) sind die gleich hohen Anforderungen wie an eine Einbruchmeldeanlage zu stellen. 

Zu warnen ist in diesem Zusammenhang vor unseriösen Firmen, die versuchen dem Kunden eine "billige" ( statt einer "preiswerten" ) Anlage sozusagen "von der Stange" zu verkaufen. Solche Anlagen sind in aller Regel unangemessen bzw. oft auch untauglich. 

Tipp : Wenn die elektronische Absicherung, d. h. der Einbau einer "Alarmanlage" oder auch einer Videoanlage erwogen wird, vorher unbedingt die kostenlose Beratung durch die Polizei bei einer ( Kriminal- )Polizeilichen Beratungsstelle in Anspruch nehmen! Ihre ( Kriminal- )Polizeiliche Beratungsstelle erreichen Sie in Offenbach, Wilhelmsplatz 19, Tel. 069/8098-1230 bzw. in Hanau, Am Freiheitsplatz 4, Tel. 06181/100-233.

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