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Teil 3 : Absicherung von Fenstern und Fenstertüren 

Während der 1. Teil unserer Serie die Sensibilisierung der Bürger für Vorbeugungsmaßnahmen ansprach und der 2. Teil sich mit der Absicherung von Haus- bzw. Wohnungsabschlusstüren sowie sonstige Nebentüren auseinander setzte, befasst sich der heutige Teil mit der Absicherung von Fenstern und Fenstertüren.

Schwachstelle Nummer Eins ist das ungesicherte Fenster. Wo sich dieses befindet spielt eine untergeordnete Rolle. Fast 50 % aller Einbrüche erfolgen bei Mehrfamilienhäusern über Fenster und Fenstertüren. Bei Einfamilienhäusern ist dies sogar in über 75 % der Fälle der bevorzugte Einstiegsweg der Einbrecher ! Sicherheitsrelevant sind alle leicht erreichbaren Fenster, wie z. B. ° im Erdgeschoss ° im Souterrain ° Fenster, die über Balkone, Loggien, Anbauten, Pergolen u.ä. erreichbar sind. ° Dachfenster, Dachflächenfenster und Lichtkuppeln in flachgeneigten Dächern. Terrassentüren sind besonders gefährdet und oft von außerhalb des Grundstückes schlecht einsehbar. Balkontüren und -fenster, wenn sie über Kletterhilfen ( Leitern, Gartenmöbel usw. ) oder z. B. über Mauervorsprünge, über das Dach oder benachbarte Balkone erreichbar sind. Die generelle Aussage, es würde an der Rückfront eingebrochen, lässt sich so nicht mehr halten. Immer häufiger werden auch vorn oder seitlich am Haus gelegene Fenster überwunden. Ein Indiz dafür, dass die Täter dreister und risikofreudiger auftreten. Beliebteste Vorgehensweise ist das Aufhebeln. Übliche Fenster, Balkon- und Terrassentüren werden meist mit einfachsten Hebelwerkzeugen ( stabiler Schraubendreher oder kleines Brecheisen ) überwunden. Standartfenster lassen sich mit geringstem Aufwand und fast geräuschlos in 10 bis 20 sec. überwinden. Angriffe auf die Verglasung sind seltener. Ein durchschnittlicher Einbruchversuch dauert nicht länger als zwei bis drei Minuten. Hat der Täter es in dieser Zeit nicht geschafft in das Objekt seiner Begierde einzudringen, gibt er meist auf. Der Grundgedanke dabei beruht auf den gesicherten Erfahrungswerten, dass Einbruchversuche in vielen Fällen abgebrochen werden, wenn der Angriff auf zeitraubenden Widerstand stößt. Es gilt also, dem Ganoven einen zeitlichen Widerstand vorzusetzen. Leider spielen aber in nicht wenigen Fällen Leichtsinn ( manche Menschen gehen davon aus, dass es immer die anderen trifft ) oder Sparsamkeit eine wichtige Rolle. Und mit der Behauptung "Ich bin versichert und bekomme alles ersetzt" lügen sich immer noch zu viele in die eigene Tasche und verzichten auf die simpelsten Schutzvorkehrungen im Haus oder in der Wohnung. Versicherungen ersetzen keine ideellen Werte und die meisten Einbruchsopfer sind auch noch unterversichert. Oft wissen die Betroffenen auch nicht wie man sich vor Straftaten schützen kann. Das muss nicht sein. Industrie und Handel bieten für jede Art der Absicherung wirksame und bezahlbare Lösungen an. Es muss nicht immer die teuerste Variante sein, vielmehr kommt es auf das richtige Produkt an der richtigen Stelle an. Abschließbare Fenstergriffe alleine reichen nicht aus, weil sie nicht gegen das Aufhebeln der Fensterflügel schützen. Vielmehr gilt es den Rahmen des Fensterflügels fester mit dem feststehenden Rahmen zu verbinden als es bei den Standartfenstern der Fall ist. Dies kann bei manchen Fenstern durch ein Austausch der Beschlagtechnik ( sämtliche feststehenden und beweglichen Bauteile, die für die Verriegelung des Fensters notwendig sind ) geschehen; d.h. Austausch herkömmlicher Rollzapfenbeschläge gegen z.B. Sicherheitsbeschläge mit Pilzkopfzapfen. Die Wirkung von nachgerüsteten Sicherheitsbeschlägen hängt aber auch sehr stark von einer fachgerechten Montage ab. Ein hervorragender Beschlag, der falsch oder in ein ungeeignetes Fenster montiert wird, kann keine einbruchhemmende Wirkung zeigen. Wo ein Umrüsten nicht möglich ist, muss nachgerüstet werden. Für der Innenbereich geschieht dies z.B. durch Anbringung von speziellen Nachrüstprodukten - gemeint sind natürlich nur solche von geprüfter ( z.B. VdS-anerkannter ) Qualität. Solche Zusatzsicherungen können sein: Kastenschlösser, Teleskopstangen, Stangenriegelschlösser und Bändersicherungen. Sie werden meist auf den Rahmen der Elemente montiert. Eine sichere Möglichkeit ist auch das Anbringen von stabilen Fenstergittern ( z.B. WC, Kochküche und sonstigen Nebenräumen sowie an Kellerfenstern ). Feste Gitter, die hauptsächlich als Fensterschutz angebracht werden, müssen im Mauerwerk so stark verankert sein, dass sie nicht ohne großen Zeitaufwand und spezielle Werkzeuge entfernt werden können. Stabdicke sowie Stababstand ( Maschenweite ) müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Für welche Absicherungsart man sich auch immer entscheidet : Sicherungstechnik erfüllt nur bei fachgerechter Montage ihren Zweck ! Die Beratungsstellen der Polizei führen Empfehlungslisten für Errichterfirmen der mechanischen 

Sicherungstechnik. Bei Neu, Um- oder Erweiterungsbauten und beim Austausch alter oder beschädigter Fenster oder Terrassen- bzw. Balkontüren ( Fenstertüren ) bietet sich grundsätzlich der Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster bzw. Fenstertüren an. Sie werden in allen gängigen Materialien, wie Holz, Kunststoff oder Metall angeboten. Geprüfte und anerkannte einbruchhemmende Fenster haben wesentliche Merkmale zu erfüllen und werden in Widerstandsklassen eingestuft. Sie besitzen hierüber eine Zertifizierung die mit dem Fenster ausgehändigt wird. Der Einbau sollte unbedingt nach der Einbauanleitung des Fensterherstellers durchgeführt werden. Die ( Kriminal- )Polizeilichen Beratungsstellen bieten kostenlose Bauplanberatungen an ( Terminvereinbarung ist erforderlich ). Sicherheitstechnik muss aber nicht nur eingebaut, sie muss auch konsequent genutzt werden. So ist z. B. ein gekipptes Fenster ( auch ein Sicherheitsfenster ) unter dem Gesichtspunkt der Einbruchhemmung immer als ein offenes Fenster zu betrachten. Wer die Wohnung verlässt und ein Fenster offen oder angelehnt lässt, muss heutzutage leider damit rechen, dass Rechtsbrecher diese Gelegenheit nutzen. Rollläden sollten zur Nachtzeit geschlossen werden, jedoch nicht tagsüber, da dies Abwesenheit signalisiert Es gilt also, auch durch sicherheitsbewusstes Verhalten dem Ganoven entgegenzuwirken. 

Weitere Informationen sowie kostenlose Beratung ( gegebenenfalls auch am Objekt ) bekommt man für Stadt und Landkreis Offenbach a. M. bei der ( Kriminal- )Polizeilichen Beratungsstelle im Polizeiladen in Offenbach, Wilhelmsplatz 19, Tel. 069/8098-1230 sowie für Hanau und den Kreis Main-Kinzig bei der Polizeidirektion in Hanau, Am Freiheitsplatz 4, Tel. 06181/100-233.

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