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Teil 2 : Absicherung von Türen 

Während im 1. Teil der fünfteiligen Serie die Notwendigkeit von eigenen Vorbeugungsmaßnahmen deutlich gemacht wurde, befassen sich die folgenden Teile mit konkreten Maßnahmen gegen den Wohnungseinbruch. So erklärt der heutige Teil die Absicherung von sicherheitsrelevanten Türen, wie z. B. Haus- bzw. Wohnungseingangstür, Kelleraußentür, Tür Garage/Wohnhaus sowie sonstige Nebeneingangstüren.

Ungesicherte Türen bieten keinen oder nur sehr geringen Widerstand. Gefragt sind Türen mit einbruchhemmenden Eigenschaften. Wodurch aber wird eine Tür zu einer einbruchhemmenden Tür ? Das entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Einbruchhemmung basiert dabei auf einem einfachen Gedanken: Je größer der zeitliche und technische Aufwand für einen Täter ist, eine Tür zu überwinden, desto höher die Wahrscheinlichkeit dabei gehört oder gesehen und dadurch erwischt zu werden. Dieser zeitliche Widerstand führt meist dazu, dass der Ganove sein Vorhaben aufgibt. Aufgabe einbruchhemmender Türen ist es folglich, einen Einbruch zu verzögern. Solche von unabhängigen Prüfinstituten geprüfte und zertifizierte Türen mit einbruchhemmenden Eigenschaften ( in verschiedenen Widerstandsklassen ) werden im Handel angeboten. Der Einbau einer solchen Sicherheitstür bietet sich z. B. bei Neu- oder Umbau an. Bei einer bereits vorhandene Tür, sofern sie derart schwach sein sollte, dass sie trotzt Austausch aller Einzelteile gegen einbruchhemmende Produkte einen Angriff nicht widerstehen würde, ist ein Austausch der gesamten Tür empfehlenswert. Ansonsten sollte eine schwache Tür durch Nachrüstung zu einer "starken" Tür gemacht werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Erkenntnis, dass die Tür immer als eine komplexe Einheit betrachtet und gesichert werden muss. So gehört zu einer sicheren Tür z. B. auch ein sicheres Schloss; aber ein sicheres Schloss alleine macht noch keine sichere Tür. Hierzu gehören unbedingt auch noch ein widerstandsfähiger Schließzylinder, ein Schutzbeschlag sowie ein Sicherheitsschließblech. Der Schließzylinder sollte Aufsperrschutz und Nachschließschutz bieten. Weiterhin sollte der Zylinder eine Schutz gegen Aufbohren, Abbrechen, Abreißen, Durchschlagen und Abtasten haben. Er sollte auch nicht mehr als 2 mm überstehen. Der Türbeschlag sollte so beschaffen sein, dass ein Überwinden mit einfacher körperlicher Gewalt oder mit einbruchtypischem Werkzeug erschwert bzw. verhindert wird. Türbeschläge die diese Forderungen erfüllen, werden als Sicherheits- oder Schutzbeschlag bezeichnet. Das Schließblech, also das an der Zarge befestigte Metallstück, das zwei Aussparungen für Falle und Riegel enthält, sollte von mindestens 3 mm Stärke und mit Mauerankern an mindestens 2 Stellen durch die Zarge im Mauerwerk verankert sein. Wo eine Mauerverankerung nicht möglich ist, sollte das Schließblech mindestens 50 cm lang sein. Zu beachten ist, dass Schloss, Zylinder, Beschlag und Schließblech bezüglich Einbruchschutz eine Funktionseinheit bilden und gleichwertig sicher sein müssen! Zu einer gut gesicherten Tür gehört weiterhin sowohl ein starkes Türblatt mit eingebautem Weitwinkelspion ( mind. 170 °-Winkel ), als auch eine stabile, fest im Mauerwerk verankerte Zarge. Die Bänder ( bezeichnen die Scharniere einer Tür ) sollten nicht von außen erreichbar sein. Schwache Bänder können aufgehebelt und aus Zarge oder Türblatt gerissen werden. Sie sollten gegen ausreißsichere Stahlbänder ausgetauscht oder zumindest durch Bandseitensicherungen zusätzlich gesichert werden. Bandseitensicherungen werden entweder auf dem Türblatt oder zwischen Türblatt und Türzarge montiert. Werden sog. Hintergreifhaken eingesetzt, ist darauf zu achten, dass die zugehörigen Gegenbleche mit Spezialdübeln im Mauerwerk verankert werden. Zur Erhöhung der Sicherheit von Türen eignen sich auch noch weitere Zusatzsicherungen. Da der üblicherweise vorhandene eine Riegel in Bezug auf Einbruchhemmung nicht ausreicht, kann der Widerstandswert einer Tür auf der Schlossseite durch eine Mehrfachverriegelung erhöht werden ( aber keine Rollzapfen verwenden! ). Alternativ kann auch ein Zusatzschloss - am besten mit Sperrbügel ( Türspaltsperre ), der das Aufstoßen der spaltbreit geöffneten Tür verhindert und Schutz vor ungebetenen Besuchern bietet - den Sicherheitswert erhöhen. Die Tür kann auch - sofern das Türblatt nicht zu schwach ist - insgesamt durch ein Querriegelschloss ( auch als Panzerriegel- oder Doppelriegelschloss bezeichnet ) gesichert werden. In normgerechter Ausführung macht dieses weitere Nachrüstungen üblicherweise entbehrlich. Dabei ist besonders auf eine fachgerechte Montage zu achten. Der Einbau von Zusatzsicherungen erfordert, insbesondere bei schwächeren Türen, besondere Sorgfalt. Er sollte keinesfalls von ungeübten Heimwerkern ausgeführt werden. Kennt man keinen vertrauenswürdigen und kompetenten Errichter, kann man sich bei den ( Kriminal- ) Polizeilichen Beratungsstellen informieren. Diese verfügen über Adressenlisten von Errichterunternehmen für mechanische Sicherungstechnik. Die Widerstandsfähigkeit von Nebeneingangstüren soll grundsätzlich der von Eingangstüren entsprechen. Gerade außen liegende Kellerzugänge z. B., sind ein Risikofaktor, weil ein unbemerkt in den Keller eingedrungener Täter sich ohne großes Risiko Zugang zum Wohnbereich verschaffen kann. Wirkungsvolle Nachrüstungen sind hier beispielsweise starke Vorlegenstangen im oberen und unteren Türdrittel oder ein Querriegelschloss sowie bei nach außen zu öffnenden Kelleraußentüren, massive Schubriegel. Besonderheiten sind bei vorgeschriebenen Flucht- od. Brandschutztüren zu beachten! 

Zum Schluss noch ein paar wichtige Verhaltenshinweise: - Auch wenn Sie Haus od. Wohnung nur kurzzeitig verlassen - die Tür nicht nur ins Schloss ziehen, sondern schließen Sie diese immer zweifach ab; und nutzen Sie unbedingt auch die Zusatzschlösser. Das beste Schloss nützt nichts, wenn man es nicht abschließt ! - Nie die Schlüssel unter einer Fußmatte, im Blumenkasten oder in ähnlich "sicheren Verstecken" zurücklassen. - Sollten Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wechseln Sie umgehend den Schließzylinder aus. - Halten Sie bei Mehrfamilienhäusern den Hauseingang auch tagsüber geschlossen. Sie sollten immer prüfen, wer ins Haus will. Weitere Informationen erhalten sie bei den ( Kriminal- ) Polizeilichen Beratungsstellen, in Offenbach im Polizeiladen, Wilhelmsplatz 19, Tel 069/8098-1230 oder in Hanau, Polizeidirektion Main-Kinzig, Am Freiheitsplatz 4, Tel. 06181/100-233

Karl-Heinz Thiem, Polizeiliche Beratungsstelle

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